Die nach VOB/A und VHB 2008 (2010) erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegen aktuell (nicht älter als 3 Monate) und bei Erforderlichkeit im Original vor und können angefordert werden:
Unterlagen zur Ausführung von Baustellen der Überwachungsklasse 2 und 3 nach DIN 1045: - Überwachungsvertrag Nr. V 14/006-06 mit der Materialforschungs- und -prüfanstalt Weimar (MFPA Weimar) vom 09.10.2006 - aktuelle Schulungsnachweise für Fachpersonal im Betonbau nach DIN 1045-2, -3, -4 und nach DIN EN 206-1